Zolldaten sind geheimhaltungsbedürftig
Berlin: (hib/HLE) Angaben zur Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Zoll an die Polizeibehörden können nicht öffentlich beantwortet werden. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (19/18491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17990) mit, die Angaben könnten nur als Verschlusssache übermittelt werden, weil die Fragen Informationen betreffen würden, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig seien.