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30.04.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 445/2020

Ermittlungen gegen die „Gruppe S.“

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung„Gruppe S.“ um Werner S. gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18642) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18061). Danach war in das vom GBA geführte Verfahren das Bundeskriminalamt zur Wahrnehmung seiner Aufgabe als Zentralstelle insbesondere zur Informationsverdichtung und -steuerung eingebunden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe die Ermittlungen im Rahmen seiner Zuständigkeit und in Wahrnehmung seiner Zentralstellenfunktion für den Verfassungsschutzverbund unterstützt. Mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf strafprozessualem Gebiet habe der GBA das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt. In der Antwort wird bezüglich einer Reihe von Detailfragen auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage zu Ermittlungen gegen die „Gruppe S.“ auf Bundestagsdrucksache 19/18305 verwiesen. Auch wegen der laufenden Ermittlungen könnten einige Fragen nicht beantwortet werden.

Der Bundesregierung liegen ihren Angaben zufolge Erkenntnisse vor, wonach einzelne Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen Vereinigung Kontakte und Verbindungen in die rechtsextremistische Szene, insbesondere zu bürgerwehrähnlichen Zusammenschlüssen, haben. Sowohl die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Vereinigung „Gruppe S.“ als auch Personen im Umfeld dieser Gruppierung hätten in den letzten Jahren an mehreren Szeneveranstaltungen in Deutschland, insbesondere Demonstrationen, Fackelmärschen und Trauermärschen für deutsche Kriegsopfer im Zweiten Weltkrieg teilgenommen. Wie es in der Antwort weiter heißt, muss eine Aufschlüsselung nach Datum, Ort und Anlass beziehungsweise Art der Veranstaltung trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Durch die Beantwortung der Frage könnten Rückschlüsse zur generellen Arbeitsweise von Nachrichtendiensten sowie auf deren Erkenntnisstand und Aufklärungsbedarf gezogen werden. Dies würde die Arbeit von Nachrichtendiensten in erheblichem Maße gefährden.

Laut GBA-Pressemitteilung soll es Ziel der Vereinigung gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden.

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