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30.04.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 445/2020

Bonitätsbewertungen durch die Schufa

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, welche Auswirkungen die Geschäftspraxis der marktdominierenden Schufa und anderer Auskunfteien auf in Armut lebende oder von Armut gefährdete Menschen hat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18641) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18149) hervor. Auch lägen die Bundesregierung keine Informationen über die Gesamtzahl der gespeicherten Daten von in Deutschland lebenden Privatpersonen vor.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, dürfte eine Abfrage der Bonität von Verbrauchern bei Auskunfteien bei der Vergabe von Verbraucherdarlehensverträgen und beim Abschluss von Zahlungsdiensterahmenverträgen der üblichen Praxis entsprechen. Bei weiteren Verträgen könne dies ebenfalls möglich sein, insbesondere wenn es sich um Dauerschuldverhältnisse handele und der Gläubiger in Vorleistung trete. Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse zur Anzahl der in Deutschland lebenden Personen vor, denen im Jahr 2019 eine Mietwohnung unter Bezugnahme auf die vorliegenden Schufa-Scores verwehrt wurde. Es gebe auch keine gesetzliche Meldepflicht darüber, auf welcher Grundlage und zu welchen Konditionen ein Darlehensvertrag im Einzelfall zustande kommt oder abgelehnt wird.

Weiter heißt es in der Antwort, Auskunfteien würden in Deutschland von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt und kontrolliert. Bürger könnten sich grundsätzlich kostenfrei bei den Datenschutzaufsichtsbehörden beschweren, falls sie den Eindruck haben, dass durch eine Auskunftei Regeln des Datenschutzes verletzt wurden, zum Beispiel bei der Scorewertberechnung. Für die Bundesregierung sei nicht erkennbar, warum Schufa-Scores gegen Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen) verstoßen sollen.

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