Ausschluss schwerer Unfälle
Berlin: (hib/LBR) Laut Bundesregierung gilt die in der Richtlinie 2014/87/Euratom geforderte Vermeidung von frühen oder großen Freisetzungen für kerntechnische Anlagen, denen erstmals nach dem 14. August 2014 eine Genehmigung zur Errichtung erteilt wurde. Das schreibt sie in einer Antwort (19/18625) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18003).
Für alle anderen kerntechnischen Anlagen diene diese als „Referenz zur Identifizierung möglicher sicherheitstechnischer Verbesserungen.“ Der praktische Ausschluss von großen oder frühen Freisetzungen wurde 2012 im deutschen kerntechnischen Regelwerk umgesetzt, schreibt die Regierung. Das Konzept und methodische Vorgehen zum praktischen Ausschluss schwerer Unfälle gemäß der Veröffentlichtung der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) werde in an die Randbedingungen angepasster Form auch bei der Genehmigung der Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle berücksichtigt.