Frequenzzuteilung im 450-MHz-Band
Berlin: (hib/HAU) Zuständig für das Verfahren zur Bereitstellung von Frequenznutzungsrechten ist laut Bundesregierung die Bundesnetzagentur. Diese strebe an, die nötigen Schritte zur Bereitstellung der Ende 2020 auslaufenden Frequenzzuteilungen im 450-MHz-Band noch in diesem Jahr abzuschließen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/18629) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17599). Die bisher letzten Verfahrensschritte (Konsultation von Eckpunkten und Bedarfsermittlung zu einer Bereitstellung für Anwendungen kritischer Infrastrukturen) seien vorbehaltlich einer noch ausstehenden Entscheidung der Bundesregierung über die künftige Nutzung des Frequenzbereichs eingeleitet worden, um das Verfahren rechtzeitig abschließen zu können, heißt es in der Antwort.