Organschaftsregelungen EU-konform
Berlin: (hib/HLE) Die Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft verstoßen nach Ansicht der Bundesregierung nicht gegen Unionsrecht. Dies teilt die Regierung in der Antwort (19/18624) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18240) mit. Eine umfassende steuerliche Organschaftsreform oder eine grundlegende Änderung der Voraussetzungen für die ertragsteuerliche Organschaft sei derzeit nicht geplant, heißt es in der Antwort weiter.