Strahlenbelastung durch 5G
Berlin: (hib/PEZ) Die Strahlenbelastung durch die Mobilfunk-Generation 5G steht im Mittelpunkt der Antwort (19/18334) auf eine Kleine Anfrage (19/17722) der AfD-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung unter Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die 5G-Beamforming-Technik nach bisherigem Stand nicht gesundheitsschädigend wirke. Voraussetzung seien rechtliche Regelungen, die das Einhalten von Grenzwerten sicherstellen. Gleichzeitig weist die Bundesregierung darauf hin, dass es die Methodik wissenschaftsbasierter Bewertung prinzipiell nicht zulasse, aus vorhandenen Studienergebnissen den Ausschluss jeglicher gesundheitlicher Gefährdung zu folgern.
Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass die Grenzwerte für den Schutz vor hochfrequenten elektromagnetischen Feldern nicht neu festgelegt werden müssen. Die Grenzwerte würden ohne Bezug zu bestimmten technischen Anwendungen festgelegt, also wirke sich auch die Verwendung adaptiver Antennen nicht aus.