Nutzung paraffinischen Dieselkraftstoffs
Berlin: (hib/LBR) Herstellerfreigaben für reinen paraffinischen Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940 werden, sofern überhaupt, nur für neue Fahrzeugmodelle erteilt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/18611) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18016). Darin wollte die Fraktion erfahren, mit welcher Begründung E-Fuels sowie der synthetische Kraftstoff C.A.R.E.-Diesel in Deutschland bisher nicht in Reinform zugelassen werden.
Freigaben für derzeit am Markt verfügbare Fahrzeuge liegen bislang „nicht für die gesamte Bestandflotte und auch nicht für alle Neufahrzeuge“ vor, schreibt die Regierung. Eine Vermarktung von paraffinischen Dieselkraftstoffen in Deutschland sei bereits nach geltendem Recht möglich. Sie könnten konventionellem Diesel bis zu 26 Prozent beigemischt werden. Eine Novellierung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10.BImSchV) zur Aufnahme von paraffinischen Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940 sei derzeit nicht vorgesehen, schreibt die Regierung.