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04.05.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 459/2020

Übergesetzlicher Lärmschutz abgelehnt

Berlin: (hib/HAU) Der Neubau der sogenannten „Wallauer Spange“ dient laut Bundesregierung der Bewältigung der stark wachsenden Schienenverkehre auf der Strecke Wiesbaden Hauptbahnhof-Frankfurt Flughafen. Die Wallauer Spange sei die erste der drei Baustufen der Neubaustrecke (NBS) Rhein/Main-Rhein/Neckar (auch als NBS Frankfurt - Mannheim bezeichnet), heißt es im „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt Wallauer Spange“, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (19/18610).

Gemeinsam mit dem Bau der NBS Rhein-Main/ Rhein-Neckar würden die baulichen Voraussetzungen für die neuen Regionalexpresslinien von Wiesbaden nach Darmstadt und Frankfurt Hauptbahnhof / Hanau - Kinzigtal geschaffen, schreibt die Regierung. Unter dem Namen „Hessen-Express“ könnten zukünftig zwei neue Linien im Halbstundentakt von Wiesbaden zum Frankfurter Flughafen geführt werden. In einer weiteren Ausbaustufe werde eine der beiden Linien im Stundentakt nach Darmstadt weitergeführt. „Dadurch wird die Fahrzeit von Wiesbaden nach Darmstadt zukünftig auf etwa eine halbe Stunde verringert“, heißt es in der Vorlage. Die zweite Linie werde im Stundentakt zum Frankfurter Hauptbahnhof fahren. In der dritten Baustufe erfolge der Gesamtausbau von Darmstadt bis Mannheim.

Die Wallauer Spange ermöglicht der Vorlage zufolge zusätzliche Mehrverkehre beim Schienenpersonenfernverkehr. Im Ergebnis der eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung habe die DB Netz AG festgestellt, dass sich lediglich mit einer zweigleisigen Wallauer Spange eine konfliktfreie Trasse für die Züge des Hessen-Expresses von Darmstadt über Frankfurt Flughafen nach Wiesbaden im Halbstundentakt konstruieren lasse.

Aus den sechs untersuchten Varianten sei die Vorplanungsvariante eins gewählt worden, heißt es in der Unterrichtung. „Sie ist die wirtschaftlichste Variante und wird vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) empfohlen“, schreibt die Bundesregierung. Die Vorzugsvariante sieht eine Trasse südlich des Wiesbadener Astes der Schnellfahrstrecke Köln - Rhein/Main (SFS KRM) vor. Geplant sei eine Überführung (Brücke) der SFS KRM und der Bundesautobahn A3, da Unterführungsvarianten (Tunnel) aufgrund der höheren Kosten und der bauzeitlichen Betriebsbeeinflussungen ausgeschieden seien. „Das EBA geht davon aus, dass mit der Wahl der Vorzugsvariante dem geforderten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird.“

Die Region habe im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante - bezogen auf den Lärmschutz - erhoben, „die über gesetzliche Regelungen hinausgehen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt wurden“, heißt es weiter. Diese Maßnahmen, zu denen unter anderem die Errichtung einer 250 Meter langen und 0,76 Meter hohen Lärmschutzwand gehört, die zusätzliche Kosten in Höhe von 300.000 Euro verursachen würde, können aus Sicht des Bundes „nicht zur Umsetzung empfohlen werden und nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden“. Der Bund empfehle daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB Netz AG als Grundlage für die weiteren Planungen. „Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen kommen, würde dies zu Mehrkosten und zu einer Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors führen“, heißt es in der Unterrichtung.

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