Reform des Telemediengesetzes
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen will. Die Änderungen beträfen vor allem Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste, schreibt die Bundesregierung im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze“ (19/18789). Konkret geht es darum, dass diese Anbieter neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen müssen. Nutzer sollten rechtswidrige Inhalte melden können, Anbieter müssten ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe solcher Beschwerden entwickeln. „Durch die Änderungen soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung getragen werden und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden“, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß. Die EU-Richtlinie ist bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen.
Im Zuge des Entwurfs soll außerdem das Deutsche-Welle-Gesetz dahingehend geändert werden, dass die Deutsche Welle weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen soll. Für Kinder und Jugendliche potentiell schädliche Angebote seien zu kennzeichnen.
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen.