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06.05.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 468/2020

Weitere Anhörungen beschlossen

Berlin: (hib/MWO) Die COVID-19-Pandemie ist Hintergrund von zwei Anträgen der Opposition, die der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) abgelehnt hat. Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem Antrag (19/18682) zur Bewältigung der Corona-Krise Justizvollzugsanstalten entlasten und die Gesundheit der Inhaftierten schützen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18712) zielte darauf ab, Recht und Justiz krisenfest zu gestalten.

Zu Beginn der Sitzung beschloss das Gremium, die Tagesordnungspunkte 1 und 2 auf Wunsch der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung abzusetzen. Dabei handelte es sich um einen Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht (19/18697), über den bereits am Donnerstag im Plenum abgestimmt werden sollte. Damit wurde auch nicht über Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen für freiwillige beziehungsweise verbraucherfreundliche Gutscheinlösungen (19/(18702, 19/18708) entschieden. Die zweite Absetzung betraf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (19/16781, 19/17295).

Das Gremium beschloss die Durchführung weiterer öffentlicher Anhörungen. Für den 27. Mai 2020 wurde eine Anhörung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung, des Bundesrates und der AfD sowie einem Antrag der FDP zum Thema Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen (Upskirting) terminiert (19/17795, 19/15825, 19/11113). Nach dem Willen der Bundesregierung sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen unter Strafe gestellt werden.

Ebenfalls am 27. Mai 2020 soll eine Anhörung zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) (19/18791) stattfinden. Unter anderem sollen danach Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss haben. Beide Themen werden bereits heute Nachmittag in erster Lesung im Plenum behandelt. Thema der Anhörung ist auch ein Antrag der FDP mit dem Titel „Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten“ (19/18955).

Einen Antrag der Grünen, entweder eine eigene öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss oder eine gemeinsame Anhörung mit dem Gesundheitsausschuss über den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durchzuführen, wurde nach längerer Diskussion mit den Stimmen der Koalition gegen die Oppositionsfraktionen abgelehnt. Das Minderheitenrecht komme in diesem Fall nicht zum Tragen, da der Rechtsausschuss nicht das federführende Gremium sei, wie Hirte erklärte. In der Diskussion hatte eine Vertreterin der Grünen betont, dass es bei der Materie um wichtige Verfassungsfragen gehe und der Gesundheitsausschuss kein Ersatz für eine Diskussion darüber sei. Abgeordnete der anderen Oppositionsfraktionen unterstützten die Forderung, während die Vertreter von SPD und CDU/CSU verfassungsrechtliche Fragen zwar berührt sahen, aber unter anderem wegen der notwendigen Beschleunigung keine eigene Anhörung befürworteten.

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