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06.05.2020 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 468/2020

Novelle des Personalvertretungsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für eine von der Koalition geplante Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes freigemacht. Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/18696) in modifizierter Fassung.

Danach sollen die im Amt befindlichen Personalvertretungen einer befristeten Neuregelung zufolge die Geschäfte kommissarisch weiterführen, „wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen bis zum Ablauf der Amtszeit der bestehenden Personalvertretungen nicht erfolgen oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat“. Zudem sollen Beschlussfassungen der Personalvertretungen dem Entwurf zufolge „auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht werden“. Beide Maßnahmen sollen laut Vorlage bis zum 31. März 2021 befristet werden.

Hintergrund ist laut Vorlage, dass die Viruskrankheit Covid-19 „zu erheblichen Erschwernissen für die Durchführbarkeit der derzeit stattfindenden Wahlen zu den Personalvertretungen“ führt. Mit dem Ablauf der Amtszeiten der bestehenden Personalvertretungen könnten hierdurch personalvertretungslose Zeiten in größerem Umfang und von einiger Dauer eintreten.

Zudem stelle das Coronavirus die Geschäftsführung der Personalvertretungen vor praktische Schwierigkeiten und rechtliche Unsicherheiten, schreiben die zwei Fraktionen. Personalratssitzungen würden bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort durchgeführt, die jedoch wegen der hiermit verbundenen Infektionsrisiken bis auf Weiteres nicht erfolgen könnten. Zur Abwendung personalvertretungsloser Zeiten sowie zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen seien daher gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich.

Ein gleichfalls verabschiedeter Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zielt unter anderem darauf ab, für Ruhestandsbeamte, „deren Arbeitskraft in der aktuellen Pandemiesituation benötigt wird und die die gesamtgesellschaftlich erforderliche Unterstützung leisten wollen und leisten“, einen finanziellen Anreiz und wirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen. Dazu sollen die im Versorgungsrecht bestehenden Beschränkungen beim Zusammentreffen von Ruhegehalt und Hinzuverdienst wirkungsgleich wie im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise aufgehoben werden.

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