Unterstützung von Studierenden
Berlin: (hib/ROL) Die Unterstützung von Wissenschaft und Studentinnen und Studenten aufgrund der COVID-19-Pandemie hat am Mittwoch im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Mittelpunkt gestanden. Das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ (19/18699) soll am morgigen Donnerstag vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Auch wenn dem Gesetzentwurf im Ausschuss nicht nur erwartungsgemäß von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sondern auch von den Oppositionsfraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der AfD und der Linken, zugestimmt wurde, war in der Sitzung deutliche Kritik am Entwurf vor allem beim Thema BAföG zu hören.
Nach dem Entwurf sollen die Höchstbefristungsgrenzen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für das wissenschaftliche und künstlerische Personal wegen der COVID-19-Pandemie und daraus bedingten Einschränkungen zunächst um sechs Monate verlängert werden. Um Zuverdienstanreize zu schaffen, soll Studierenden, die in der Coronakrise in systemrelevanten Branchen Geld dazu verdienen, dieser Zuverdienst nicht auf ihr BAföG angerechnet werden.
Vertreter Unionsfraktion machten deutlich, dass es ihnen um schnelle Unterstützung geht, man mit den Plänen zielgenau die Studierenden unterstützen wolle, die in Not geraten sind. Ein Abgeordneter sagte: „Wir wollen gerade nicht ein BAföG für alle schaffen.“ Auch wenn zum Bedauern der Sozialdemokraten die Öffnung des BAföG derzeit nicht geplant ist, zeigte sich der Vertreter der Fraktion vom Sinn der Maßnahmen überzeugt, und lobte den für Studenten in Rede stehende Nothilfefonds von 100 Millionen Euro. Laut Michael Meister (CDU), Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, soll das Geld für in Not geratene Studenten für maximal drei Monate und monatlich maximal 500 Euro ausgezahlt werden.
Der Vertreter der AfD-Fraktion fragte, warum die Regeln für die Verlängerung des (WissZeitVG) nicht auch auf wissenschaftliche Hilfskräfte ausgedehnt werden würden, so wie es die Fraunhofer-Gesellschaft in ihrer Stellungnahme vorgeschlagen habe. Der Abgeordnete lobte indes, dass CDU/CSU und SPD nicht der Versuchung unterlegen seien, das BAföG grundsätzlich zu öffnen. Es ginge um eine Notsituation und es sei gut, dass die jetzt getroffenen Maßnahmen grundsätzlich befristet seien.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einer „Schmalspurigkeit, an der man wirklich verzweifeln kann“. Die Unterstützung für Studierende stehe in „krassem Widerspruch“ zu andern Rettungsschirmen für andere Gesellschafts- und Berufsgruppen in der Pandemie. Viele Studierende würden gar keinen Nutzen aus den aktuellen Plänen ziehen können. Der Abgeordnete kritisierte dabei auch das Instrument eines KfW-Kredits für Studenten: „Das ist ein Freibrief zur Verschuldung“. Es sei zudem unklar, wie lange über März 2021 hinaus, die Zinsfreiheit gewährt werde. Auch der Vertreter der FDP-Fraktion kritisierte diesen Punkt, da es für Studenten nicht in kurzer Zeit möglich sei, große Darlehn zurückzuzahlen. Die Liberale forderte ebenso wie die Fraktion der Grünen BAföG als Volldarlehen zu öffnen und sagte: „Das ist keine Politik mit der Gießkanne“. Das Verfahren sei eingespielt und das Geld wäre schnell vor Ort auszahlbar, die Rückzahlung wäre zinsfrei über den ganzen Zeitraum.
Die Vertreterin der Linken kritisierte die Pläne ebenfalls als komplett unzureichend und warf einzelnen Vertretern der Union vor, die schwierige Lage bei den Studierenden komplett zu verkennen. Sie forderte, das BAföG strukturell zu reformieren, da es nicht existenzsichernd sei und warb dafür, in der jetzigen Coronakrise einen echten Sozialfonds einzurichten.
Der Ausschusssitzung lagen zudem die Anträge der vier Oppositionsfraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Grünen vor (19/18728; 19/18677; 19/18683, 19/18707) und von Bündnis 90/Die Grünen zugrunde, die alle keine Mehrheit fanden.