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06.05.2020 Finanzen — Antrag — hib 475/2020

Linke fordert Bedingungen für Hilfen

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise, die aus dem Bundeshaushalt besichert oder finanziert werden, nur unter Bedingungen gewähren. Die Linksfraktion fordert in einem Antrag (19/18942), dass in diesen Fällen Gewinnausschüttungen wie Dividenden oder andere Formen sowie Bonuszahlungen für Manager und Aktienrückkäufe untersagt werden. Diese Regelungen sollen bereits für das Geschäftsjahr 2020 gelten. Die Gesamtbezüge von Vorständen sollen auf maximal das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe des jeweiligen Unternehmens begrenzt werden.

Unternehmen mit Sitz in einer Steueroase soll der Zugang zu staatlichen Hilfen verwehrt bleiben, fordert die Fraktion Die Linke. Große Unternehmen, die über Tochtergesellschaften oder Anteilsbesitz in einer Steueroase verfügen, sollen länderspezifische Berichte zu wichtigen Kennzahlen wie Umsätzen, Gewinnen, Anzahl der Beschäftigten und gezahlten Steuern für alle Staaten veröffentlichen müssen.

Die Linksfraktion verweist auf das Beispiel Dänemark, dessen Regierung angekündigt habe, Unternehmen mit Sitz in Steueroasen sowie Unternehmen, die Dividenden ausschütten oder Aktienrückkäufe tätigen würden, von ihren Hilfsprogrammen zur Bewältigung der Corona Krise auszuschließen. Weitere EU-Staaten hätten ähnliche Gesetzesvorhaben angekündigt. In Deutschland sei es weiter möglich, vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfen etwa aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds Dividenden auszuschütten. Aktienrückkäufe seien generell nicht untersagt. Auch die Nutzung von Steueroasen sei für Empfänger staatlicher Hilfen bisher nicht sanktioniert.

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