AfD: Religionsfreiheit sichern
Berlin: (hib/STO) „Grundrechten trotz Corona wieder Geltung verschaffen - Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage sichern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/18977), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Eingriffe in Grundrechte nur „nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in verhältnismäßiger Weise, im Lichte der jeweilig betroffenen Grundrechte und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls erfolgen“. Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass „die Corona-Verordnungen der Länder entsprechend geändert werden“.
Hierbei soll laut Vorlage insbesondere sichergestellt werden, „dass religiöse Feiertage, die seit vielen Jahrhunderten das Leben in Deutschland prägen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten), auch unter erschwerten Rahmenbedingungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angemessen begangen werden“ können. Auch „sogenannte Kasualien (zumindest Taufen und Beerdigungen)“ müssten unter den „erschwerten Bedingungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in einer menschenwürdigen Form“ begangen werden können. „Zu diesem Zweck sollten Mustervorschriften durch die Bundesregierung erstellt werden, um situationsangemessene und verhältnismäßige Entscheidungen in Ländern und Kommunen sicher zu stellen“, heißt es in der Vorlage weiter.