Einschränkungen bei Bildaufnahmen
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes bei Bildaufnahmen vorgelegt (19/18980). Nach Meinung der Fraktion ist der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Bildaufnahmen von verstorbenen Personen und der vor Blicken geschützten Intimsphäre des Opfers unzureichend. Wesentlicher Inhalt des Vorlage ist die Strafbarkeit der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen von Personen, die infolge eines Unfallereignisses verstorben sind oder verletzt wurden, ohne Einwilligung des Abgebildeten beziehungsweise Wahrnehmungsberechtigten sowie der unbefugten Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen, die das Opfer in seiner Intimsphäre verletzen. Das Einwilligungserfordernis des Kunsturhebergesetzes soll auf Bildnisse von Teilnehmern einer zulässigen politischen Veranstaltung erweitert werde. Die Herstellung von Bildaufnahmen von Personen, die mit dem Hersteller nicht durch persönliche Beziehungen verbunden sind und die dem Hersteller ihren Widerspruch gegen die Bildherstellung im konkreten Fall ausdrücklich mitgeteilt haben, soll unzulässig sein.