AfD fordert Entlastung für Importeure
Berlin: (hib/HLE) Eine Entlastung deutscher Unternehmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/18971). Neben den bereits beschlossenen Finanzhilfen müsse es auch eine Reform der Einfuhrumsatzsteuer geben. Die deutschen Importunternehmen müssten bei der Einfuhr von Waren aus Herkunftsstaaten außerhalb der EU Einfuhrumsatzsteuer entrichten, die sie später wieder erstattet bekommen könnten. Im Jahr 2018 habe diese Einfuhrumsatzsteuer 59,4 Milliarden Euro betragen. Dieses Verfahren verursache jedoch eine unnötige Bindung von Liquidität und erhöhe damit die Kosten für Importeure. In den EU-Nachbarstaaten würden solche Kosten nicht anfallen, da etwa in den Niederlanden oder Belgien eine Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit dem Vorsteueranspruch möglich sei. Dieses Verrechnungsmodell solle auch in Deutschland eingeführt werden, fordert die AfD-Fraktion. Dann müsse die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr entrichtet werden, sondern könne im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet werden.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion hat die ungünstige steuerliche Regelung dazu geführt, dass deutsche Seehäfen im internationalen Vergleich immer weiter zurückfallen würden. Während in Rotterdam im Jahre 2018 14,5 Millionen und in Antwerpen 11,1 Millionen Standardcontainer umgesetzt worden seien, seien es in Hamburg lediglich 8,7 Millionen Standardcontainer gewesen. Der Containerumschlag sei in Rotterdam und Antwerpen stark gestiegen, in Hamburg dagegen um ein Prozent zurückgegangen.