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12.05.2020 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 489/2020

Experten fordern Stärkung von Europol

Berlin: (hib/HAU) Experten haben am Montag vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat Stellung zu einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Europol zu einem europäischen Kriminalamt aufwerten“ (19/10164) genommen, in dem gefordert wird, die europäische Polizeibehörde Europol mit wirksamen eigenen Ermittlungsbefugnissen auszustatten. Einig waren sich die Sachverständigen während der öffentlichen Anhörung in der Einschätzung, dass Europol gestärkt werden müsse und dies im Zusammenhang mit dem Aufbau der EU-Staatsanwaltschaft gesehen werden sollte. Einer Erteilung exekutiver Befugnisse in den Mitgliedsländern für Europol standen sie hingegen mehrheitlich skeptisch gegenüber.

Europol sei geschaffen worden, um die Polizeien der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität zu unterstützen, erinnerte Jürgen Ebner, stellvertretender Direktor von Europol. Eine Weiterentwicklung von Europol sollte sich „am Bedarf der Mitgliedsstaaten orientieren“, regte er an. Die Behörde könne eine Zentralstelle für den Informationsaustausch und die Analyse werden. Eher unwahrscheinlich, so Ebner, sei die Vorstellung, dass Europolbeamte in eigener Regie Festnahmen in den Mitgliedstaaten durchführen. Kritik übte der Europol-Vertreter an den von der Europäischen Kommission diskutierten Stellenkürzungen im Bereich des sogenannten Nicht-Ermittlungspersonals von Europol.

Professor Robert Esser von der Universität Passau betonte, eine etwaige Erweiterung der Kompetenzen von Europol sei unausweichlich mit dem parallelen Ausbau von rechtsstaatlichen Kontrollinstrumenten, wie etwa dem gerichtlichen Rechtschutz, verbunden. Der jetzige Zeitpunkt der Initiative für die Ausweitung der operativen Befugnisse von Europol ist aus seiner Sicht strategisch ungünstig, weil zunächst die Einrichtung und Arbeitsaufnahme der EU-Staatsanwaltschaft abgewartet werden sollte. Für beide Institutionen stellten sich vergleichbare Fragen, etwa beim Rechtsschutz, sagte Esser und plädierte dafür, den Entwicklungsprozess der EU-Staatsanwaltschaft nicht durch den parallelen Aufbau eines eigenständig operierenden europäischen Kriminalamtes zu gefährden.

Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) machte deutlich, dass der BDK schon seit Jahren eine Erweiterung der Befugnisse von Europol fordere. Eine solche Diskussion ohne Einbeziehung der Europäischen Staatsanwaltschaft sei aber „nicht zielführend“. Fiedler empfahl, aktuell bereits laufende politische Prozesse zu berücksichtigen und „kriminalpolitische Gelegenheitsfenster zu nutzen“. Noch in diesem Jahr müsse um das „Wie“ einer Weiterentwicklung der europäischen Sicherheitsarchitektur gerungen werden und nicht mehr um das „Ob“, verlangte er. „Europäische Kriminalität muss europäisch bekämpft werden“, so Fiedler.

Für eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung entscheidend sei die Verfügbarkeit operativ bedeutender Informationen, sagte Gerhard Hantschke vom Bundeskriminalamt (BKA). „Hierzu brauchen wir Europol“, betonte er und forderte zugleich, die Behörde personell und finanziell so auskömmlich auszustatten, „dass sie dieser wichtigen Aufgabenstellung gerecht werden kann“. Der Umbau von Europol zu einer europäischen Ermittlungsbehörde mit Exekutivbefugnissen würde aus Ermittlungsperspektive hingegen „weder einen Mehrwert darstellen noch wäre ein solcher Umbau erforderlich“, sagte der BKA-Vertreter. Die Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten verfügten schon jetzt über die notwendigen Exekutivbefugnisse, um internationale Ermittlungen erfolgreich zu führen.

Professor Markus Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster hält die Umwandlung von Europol von einer unterstützenden Agentur zu einer Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde mit exekutiven Befugnissen mit Blick auf die sich wandelnden Kriminalitätsphänomene für durchaus sinnvoll. Ob dies so kommt, sei keine rechtliche sondern eine politische Frage, sagte Thiel. Rechtlich steht einer Umsetzung seiner Ansicht nach nichts Grundsätzliches entgegen. Es sei aber „eine nicht nur marginale Änderung sowohl im Primärrecht als auch im Sekundärrecht erforderlich“, gab er zu bedenken.

Aus der Sicht von Professor Hartmut Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sollte Europol sehr viel stärker in ein EU-Strafjustizsystem eingebunden und unter der Verfahrensleitung einer europäischen Staatsanwaltschaft tätig werden. Schon jetzt gut funktionierende Formen der europäischen Zusammenarbeit zwischen Europol und den Polizeien der Mitgliedstaaten sollten ausgebaut und besser koordiniert werden, befand Aden.

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