Kinderfreibetrag bei Vorauszahlungen
Berlin: (hib/HLE) Warum Kinderfreibeträge bei den Vorauszahlungen zur Einkommensteuer nicht beachtet werden, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/18914) erfahren. In der Praxis komme es zu Steuervorauszahlungen, die bei Anrechnung von Kinderfreibeträgen vermeidbar wären. Nach Ansicht der Fraktion schränkt die Regelung die Verfügungsmacht der Steuerzahler unnötig ein: „Geld, das beim Finanzamt ist, kann gerade nicht in die Altersvorsorge investiert oder zum Vermögensaufbau genutzt werden“, wird kritisiert.