Höhere Reisekosten der Bundeskanzlerin
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat eine Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019 als Unterrichtung (19/19085) vorgelegt. Darin heißt es unter anderem, dass aus Anlass von Auslandsdienstreisen der Bundeskanzlerin 350.000 Euro zusätzlich genehmigt worden seien. Der Ansatz hatte laut Haushaltsplan insgesamt 1,1 Millionen Euro betragen.