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13.05.2020 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 494/2020

Ja zu wettbewerbsrechtlichen Änderungen

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat sich für einen Gesetzentwurf (19/18963) der Fraktionen CDU/CSU und SPD ausgesprochen, der die Corona-Folgen für Unternehmen und Behörden in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Fragen abmildern soll. Das Gremium votierte am Mittwoch einstimmig für den Entwurf. Dieser sieht unter anderem vor, dass Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert werden sollen.

Die Debatte drehte sich vor allem um übergreifende Themen zur Corona-Problematik. So machten Vertreter von CDU/CSU und SPD deutlich, dass es in einer zweiten Phase der Corona-Hilfen für Unternehmen verstärkt darum gehen müsse, Schwerpunkte zu setzen. Man könne Geld nicht drei Mal ausgeben, sagte ein Vertreter von CDU/CSU. Es sei wichtig, einen Kassensturz zu machen und zu „reprioisieren“. Von der SPD hieß es, wichtig sei, effizient zu handeln und die sozialen und umweltpolitischen Dimensionen in den Blick zu nehmen.

Die AfD-Fraktion fragte, auf welcher Grundlage Annahmen zur Wirtschaftsentwicklung getroffen würden. Ein Vertreter stellte die Sinnhaftigkeit des Lockdowns in Frage. Die FDP-Fraktion erinnerte an das Schicksal von Einzelunternehmern und außerdem an das von Betrieben, die wegen Umsatzeinbußen nicht mehr energierechtlich privilegiert würden. Die Linksfraktion mahnte derweil mit Blick auf einen eventuellen Staatseinstieg bei Lufthansa, wer Steuergelder wolle, müsse sich verpflichten, künftig hier Steuern zu zahlen. Die Fraktion der Grünen sprachen sich ebenfalls gegen eine stille Beteiligung an der Lufthansa aus. Außerdem rückte eine Vertreterin Einzelhändler in den Fokus, für die eine Wiedereröffnung problematisch sei: Hohe Betriebskosten träfen auf geringe Umsätze.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll es dem Bundeskartellamt mit den verlängerten Fristen erleichtert werden, bei der Prüfung von Zusammenschlüssen in den betroffenen Märkten, vor allem bei dritten Unternehmen, zu ermitteln. Die Verlängerung betreffe Anmeldungen von Zusammenschlüssen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020, heißt es. Für Unternehmen soll die Zinspflicht für Bußgelder, für die Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung gewährt sind, bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt werden.

Weitere Maßnahmen in dem „Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft“ betreffen Kammern und Handwerksorganisationen. Sie sollen Versammlungen leichter virtuell organisieren und auch Beschlüsse auf diesem Weg erwirken können.

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