Abkommen im Rüstungsbereich
Berlin: (hib/FNO) Über das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ gibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18828) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17988) Auskunft. Das Abkommen soll die Exportbestimmungen beider Länder bei gemeinsamen Rüstungsprojekten vereinheitlichen. Einer der Kernpunkte sei der „De-minimis“-Grundsatz, der immer dann zu Anwendung komme, wenn ein Rüstungsgut eines Landes in ein Rüstungssystem des anderen Landes „intergiert“ wurde. Das bedeute, dass der Zuliefereranteil maximal 20 Prozent des Gesamtwerts des zu verbringenden Endprodukts beträgt. Ist dies der Fall, müssten Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen unverzüglich erteilt werden, es sei denn unmittelbare Interessen oder die nationale Sicherheit des Zulieferlandes seien betroffen.
Die Fragesteller erkundigten sich auch, warum es kein Widerspruchsrecht gebe bei dem Verdacht, dass Rüstungsexporte zu Menschenrechtsverletzungen führen könnten, gebe. Die Bundesregierung verweist auf die im Abkommen enthalten Widerspruchmöglichkeiten, die im Einzelfall geltend gemacht werden könnten. Derzeit würden zudem keine Verhandlungen zu ähnlichen Abkommen mit Großbritannien, Spanien oder Italien geführt.
Das durch beide Vertragspartner im November 2019 eingerichtete „ständige Gremium“ werde auf deutscher Seite mit Beamten des Bundeskanzleramts, des Bundesverteidigungsministeriums, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Auswärtigen Amtes und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle besetzt. Die zur Umsetzung der „De-minis“-Regelung erlassene allgemeine Genehmigung Nr. 28 sei seit 1. April 2020 in Kraft.
Die Antwort beinhaltet auch eine Auflistung der Einzelgenehmigungen des Jahre 2019 für Rüstungsexporte nach Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien sowie Reexportgenehmigungen aus diesen Ländern mit Angaben zu den neuen Empfängerländern. Darüber hinaus informiert die Bundesregierung über die Aufteilung der Entwicklungsarbeiten am deutsch-französisch-spanischen Mehrzweckkampfflugzeug (FCAS) und dem deutsch-französischen Kampfpanzer (MGCS).