Folgen der EEG-Umlagen-Senkung
Berlin: (hib/FNO) Der Bundesregierung ist bekannt, das einzelne Unternehmen aus der EEG-Ausgleichsregelung fallen können, sollte die EEG-Umlage gesenkt werden. Das schreibt sie in einer Antwort (19/18857) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18346). Die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung, die mit dem Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt werden, sollen zur Senkung der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare Energie Gesetz) genutzt werden. Der Entlastungssatz soll im Rahmen des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds 2021 festgesetzt werden. Der Strompreis und damit die EEG-Umlage ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Stromkostenintensivität, diese ist ein Zugangskriterium für besondere Ausgleichsregelungen. Nach Ansicht der Fragesteller besteht die Gefahr, dass einige Unternehmen unter den Schwellenwert fallen können und somit keine Ausgleichszahlungen mehr erhalten. Die Bundesregierung sucht nach eigenen Angaben derzeit nach Maßnahmen, um diesen Effekt zu vermeiden, etwa durch das Absenken der Schwellenwerte.