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13.05.2020 Finanzen — Ausschuss — hib 495/2020

Anhörung zur Umsatzsteuersenkung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur Senkung der Umsatzsteuer im Gastronomiebereich beschlossen. Die öffentliche Anhörung soll am Montag, dem 25. Mai, stattfinden. Grundlage ist der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150). Darin ist vorgesehen, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen. Das Corona-Steuerhilfegesetz enthält außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sowie weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz. Weiterhin wird es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19134) gehen, in dem eine verbesserte Verlustverrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie gefordert wird.

Die ursprünglich ebenfalls am 25. Mai vorgesehene öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794) wird nach einem Beschluss des Finanzausschusses auf den 27. Mai verschoben.

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