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13.05.2020 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 495/2020

Sicherstellung von Planungsverfahren

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg freigemacht für den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ (19/18965). Gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Die Linke verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwoch bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Dazu sollen laut Vorlage „formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren“ zur Verfügung gestellt werden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese den Angaben zufolge über das Internet zugänglich gemacht werden.

„Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt“, heißt es in der Vorlage weiter. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Mit den Stimmen der Koalition sowie der FDP-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Unions- und der SPD-Fraktion an. Unter anderem wird danach das Gentechnikgesetz in den Anwendungsbereich der Neuregelung aufgenommen, „da auch Verfahren nach diesem Gesetz eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung von Unterlagen vorsehen“.

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