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13.05.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 497/2020

Zustimmung zu COVID-19-Gesetzen

Berlin: (hib/MWO) Eine Reihe von Gesetzen im Zusammenhang mit der Corona-Krise standen auf der Tagesordnung der 93. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Das unter der Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) tagende Gremium stimmte nach intensiver Diskussion gegen die Stimmen der Opposition dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht (19/18697) in der Fassung des Änderungsantrags der Koalition zu. Anträge der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen für eine verbraucherfreundliche Gutscheinlösung (19/18702, 19/18708) wurden abgelehnt.

Der Entwurf, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, sieht die Abgabe von Gutscheinen vor, um die Auswirkungen der Pandemie durch Schließungen und Absagen im Veranstaltungswesen und in Freizeiteinrichtungen zu kompensieren. Veranstalter und Betreiber, für die eine existenzbedrohlichen Situation entstanden ist, sollen berechtigt werden, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein könne dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Der Inhaber des Gutscheins könne die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Nach Auffassung der Opposition stellt das Gesetz einen erheblich Eingriff in die Vertragsautonomie und den Verbraucherschutz dar und vertage das Problem lediglich, Abgeordnete bemängelten zudem, dass die Gutscheinregelung nicht gegen eine Insolvenz abgesichert sei und die Härtefallregelung unkonkret sei und nur wenigen nutzen werde. Besser sei ein Schutzschirm für die Veranstalter beziehungsweise ein Kulturrettungsfonds. Auch die Künstler blieben außen vor.

Der Ausschuss empfahl weiter die Annahme eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (19/16781, 19/17295). Ausführlich diskutierten die Abgeordneten auch über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (19/15827), der in geänderter Fassung ebenfalls mit den Stimmen der Koalition angenommen wurde. Gesetzentwürfe der AfD und der Grünen zu diesem Thema (19/17120, 19/4557) wurden abgelehnt. Wie die Bundesregierung in ihrem Entwurf schreibt, wird die Bildung von Wohneigentum auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision hätten Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Die Weitergabe von Maklerkosten soll deshalb nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent möglich sein. Linke und Grüne forderten dagegen die Anwendung des Bestellerprinzips wie im Mietrecht, während die FDP das Gesetz als verkapptes Bestellerprinzip kritisierte. Die AfD sprach sich für eine Deckelung der Maklergebühren aus.

Mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen empfahl der Ausschuss die Annahme eines Gesetzentwurfs des Bundesrates, mit dem die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter strafrechtlichen Schutz gestellt werden soll (19/14378). Zur Begründung heißt es, die Symbole der Europäischen Union, wie die Flagge und die Hymne, seien nicht ausreichend geschützt. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Künftig soll auch das öffentliche Zerstören oder Beschädigen einer ausländischen Flagge bestraft werden. Grüne und FDP verwiesen in der Debatte auf ihren gemeinsamen Änderungsantrag, nachdem das Strafrecht in diesen Fällen keine Anwendung finden sollte. Die AfD legte ebenfalls einen Änderungsantrag vor. Die Linke bezeichnete die Anwendung des Strafrechts als den falschen Weg, sich diesem ernsten Thema angemessen zu nähern.

Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (19/11942). Die Regelung soll der Fraktion zufolge sicherstellen, dass angesichts der Personalnot mehr Richter in Asylverfahren eingesetzt werden können. Dies sei eine populistische Forderung mit eine unterirdischen Begründung, hieß es von den anderen Fraktionen.

Auf den 17. Juni 2020 terminierte der Ausschuss eine bereits dem Grunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zum Thema Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Dabei geht es um Gesetzentwürfe des Bundesrates (19/17035) und der AfD-Fraktion (19/15785) sowie Anträge von FDP und Die Linke (19/17744, 19/17108).

Die COVID-19-Pandemie war auch Gegenstand einer Reihe von Gesetzentwürfen, bei denen der Rechtsausschuss nicht federführend ist. Vehementen Einspruch der Opposition gab es gegen einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967), der in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalition zur Annahme empfohlen wurde. Zuvor war ein Antrag der Linken, die Befassung mit dem Entwurf unter anderem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zu verschieben, abgelehnt worden. Oppositionsabgeordnete kritisierten unter anderem, dass der Rechtsausschuss zu den im Entwurf vorgesehenen Grundrechtseingriffen nicht gehört wurde, und warnten vor einer Vertrauenskrise und einer negativen Wirkung nach außen. Die Vorlage sei „juristisch extrem heikel“ und bewege sich verfassungsrechtlich auf dünnem Eis, sagte Friedrich Straetmanns (Die Linke).

Weiter stimmte der Ausschuss für Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (19/18966), zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft (19/18963) sowie zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Pandemie (19/18965).

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