Zustimmung zu ESM-Kreditlinie beantragt
Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag soll der Bereitstellung des ESM-Instruments ECCL Pandemic Crisis Support (PCSI) zustimmen. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen beantragt (19/19110). Mit der Zustimmung des Bundestages wird die Bundesregierung ermächtigt, dem entsprechenden Beschlussvorschlag im Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zuzustimmen.
Sobald das Kreditinstrument durch den Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus bereitgestellt sei, könnten interessierte ESM-Mitgliedstaaten das Instrument individuell beantragen. Richtwert für die in Aussicht gestellten Maßnahmen sind zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts des beantragenden Mitgliedstaats. Im Fall eines Antrages würde der Deutsche Bundestag erneut beteiligt werden, schreibt das Bundesministerium der Finanzen. Dies bedeutet, dass Anträge von ESM-Mitgliedstaaten nur mit Zustimmung des Plenums des Deutschen Bundestages genehmigt werden können.
Wie weiter erläutert wird, hätten die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie vielfache Risiken auch für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets. Es handele sich „um einen symmetrischen Schock beispielloser Größenordnung mit Auswirkungen auf die Finanzmärkte, einem starken Anstieg des Bruttofinanzierungsbedarf aller Staaten und beträchtlichen direkten und indirekten Auswirkungen auf den Finanzsektor“, heißt es. Die Mitgliedstaaten des Euroraums hätten schnell reagiert, um die Volkswirtschaften zu stabilisieren. Die Risiken für die Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet insgesamt seien aber noch nicht gebannt. Eine vorsorgliche Finanzhilfe des ESM würde dazu beitragen, die Risiken für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und der einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu verringern. Mittel aus dem ESM können von den Staaten bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden.
Ein begünstigter ESM-Mitgliedstaat würde der verstärkten Überwachung durch die Europäische Kommission unterliegen, heißt es in dem Antrag weiter. Zu den Bedingungen gehört, dass Mittel aus diesem ESM-Instrument ausschließlich zur Deckung eines durch die COVID-19-Pandemie bedingten Finanzierungsbedarf eingesetzt werden dürfen. Nach dem Ende der COVID-19-Krise würden die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets verpflichtet, ihre wirtschaftlichen und fiskalischen Grundlagen zu stärken. Die maximale Durchschnittslaufzeit für die Rückzahlung der unter der ECCL PSCI gezogenen Kreditmittel soll nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen zehn Jahre betragen.
In der Bewertung der Schuldentragfähigkeit komme die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass die Verschuldung trotz der Risiken in allen Mitgliedstaaten des Euroraums mittelfristig (zehn Jahre) tragfähig bleiben werde, heißt es in dem Antrag weiter. Die historisch niedrigen Zinssätze würden ebenfalls dazu beitragen, die Tragfähigkeit der Staatsschulden in den Euro-Ländern zu stützen. In einem Szenario zur wirtschaftlichen Entwicklung wird bereits für 2021 wieder mit einem starken Wirtschaftswachstum gerechnet, zum Beispiel in Deutschland mit 5,9 Prozent, in Frankreich mit 7,4 und in Italien mit 6,5 Prozent.