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14.05.2020 Finanzen — Antrag — hib 502/2020

Verluste sollen verrechnet werden

Berlin: (hib/HLE) Zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie soll der steuerliche Verlustrücktrag für Verluste aus dem Jahr 2020 zeitlich befristet ausgeweitet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/19134). Dazu sollen die zu erwartenden Verluste in diesem Jahr auf Basis einer qualifizierten Schätzung durch die Unternehmen und Selbstständigen ermittelt werden und bis maximal eine Million Euro auf mehrere Jahre rücktragbar gemacht werden. Dies soll maximal bis ins Jahr 2016 möglich sein.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie hätten Unternehmen und Selbständige unvermittelt und schwer getroffen. Nach Monaten wegbrechender Umsätze sei für viele Unternehmen und Selbständige der Erhalt von Liquidität und die Deckung laufender Kosten eine große Herausforderung. Kurzfristige Liquidität von Unternehmen habe durch Kredit- und Darlehensprogramme gewährleistet werden können. Diese Kredite müssten jedoch zurückgezahlt werden. Die Unternehmen würden damit weniger Liquidität zur Erreichung ihrer alten Leistungsfähigkeit zur Verfügung haben. Die Koalition habe zwar die Möglichkeit geschaffen, für das Jahr 2020 zu erwartende Verluste teilweise mit Vorauszahlungen aus 2019 verrechenbar zu machen, allerdings bleibe diese Maßnahme hinter dem zurück, was in der aktuellen Krise möglich und nötig sei.

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