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15.05.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 506/2020

AfD kritisiert Bußgeldkatalog-Verordnung

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion verlangt die „Rückkehr zur alten Bußgeldkatalog-Verordnung“. In einem Antrag (19/19157), den der Bundestag erstmals am Freitag berät, wird die Bundesregierung aufgefordert, die Bestimmungen des Artikels 3 der 54. Verordnung zur Änderung der Bußgeld-Katalog-Verordnung vom 20. April 2020 außer Kraft zu setzen. Ausgenommen von dieser Forderung seien jene Teile, „die sich auf das innerörtliche Rechtsabbiegen von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen an Stellen, an denen mit Rad- und Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, sowie die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse, beziehen“, schreiben die Abgeordneten.

Den Neuregelungen des Bußgeldkatalogs zur Straßenverkehrsordnung (StVO) seit dem 28. April 2020 lägen keinerlei Erkenntnisse über tatsächliche Gefahrenlagen, die sich als dringend zu entschärfen herausgestellt hätten, zugrunde, heißt es in der Vorlage. Sie folgten vielmehr der seit Jahren von der Bundesregierung praktizierten Grundhaltung, „den Bürgern in Deutschland erst Probleme, die es zuvor nicht gab, zu schaffen, statt die tatsächlich bestehenden zu lösen“. Tatsächlich sei die Zahl der Unfallopfer in Deutschland seit Jahrzehnten rückläufig und habe trotz des massiv zunehmenden Verkehrsgeschehens, etwa durch starken Transitverkehr und stetige Bevölkerungszunahme, im vergangenen Jahr auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnung gelegen.

Mit den Bußgeldvorgaben würden die Bürger in Deutschland in ihrer Eigenschaft als Kraftfahrzeugführer unverhältnismäßig für kleinste Unaufmerksamkeiten, die häufig keinerlei Gefahrenlage begründeten, „kriminalisiert und mit hohen Bußen belegt“, urteilen die Abgeordneten. So genüge seit dem 28. April 2020 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 21 km/h, statt bisher 31 km/h, innerorts, um neben einer Geldbuße und einem Punkt im Verkehrszentralregister auch einen Monat lang mit einem Fahrverbot belegt zu werden. Außerorts gelte nun das Gleiche ab einer Überschreitung von 26 km/h mehr, statt bisher 41 km/h, gegenüber der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.

Kritisiert wird auch das von 20 Euro auf 55 Euro hochgesetzte Bußgeld für das Parken auf Geh- und Radwegen. Für den Fall, dass damit eine Behinderung oder Gefahr einhergeht, betrage das Bußgeld sogar bis zu 100 Euro und einen Punkt im Zentralregister, schreibt die AfD-Fraktion. Ähnliches gelte für Parken oder Halten in zweiter Reihe, wobei dies sogar - für den Fall einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung - eine Buße von bis zu 110 Euro und einen Punkt nach sich ziehen könne. Das Halten auf sogenannten Fahrradschutzstreifen, „obwohl dies oft die einzige Möglichkeit zum Be- und Entladen eines Fahrzeugs bildet“, sei seit 28. April 2020 gar nicht mehr zugelassen und Zuwiderhandlungen würden mit 55 Euro Geldbuße belegt, heißt es in dem Antrag.

Sinnvoll und gerechtfertigt sind aus Sicht der AfD-Fraktion allein die neuen Bußgeldvorgaben „soweit das unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse ebenso geahndet wird, wie eine solche nicht zu bilden, und Lkw-Fahrer eine Buße zu zahlen haben, wenn sie dort, wo mit Fußgänger- und Radverkehr zu rechnen ist, beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren“.

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