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15.05.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 506/2020

FDP kritisiert „Führerscheinfalle“

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, die im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getretenen Strafverschärfungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen „gemeinsam mit dem Bundesrat“ zurückzunehmen. In einem Antrag (19/19128), der am Freitag durch den Bundestag beraten wird, schreiben die Abgeordneten, die neuen Sanktionen für zu schnelle Geschwindigkeit stellten eine „echte Führerscheinfalle“ dar. Schon bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts beziehungsweise 26 km/h außerorts drohe sofort ein Fahrverbot von einem Monat. Vormals habe diese schwere Sanktion erst bei 26 km/h und auch nur bei Wiederholungstätern gegriffen. „Das kommt für viele Bürger, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind, einem stets drohenden temporären Berufsverbot gleich“, schreiben die Liberalen.

Die Abgeordneten machen in dem Antrag deutlich, dass sie die StVO-Novelle nicht grundsätzlich ablehnen. Es sei unumstritten, dass riskantes und andere Verkehrsteilnehmer gefährdendes Verhalten auch einer entsprechenden Sanktionierung bedarf, heißt es in der Vorlage. Dazu gehörten deutliche Bußgelderhöhungen für das Nichtbilden von Rettungsgassen bei Rettungseinsätzen auf Autobahnen ebenso wie die Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit bei Rechtsabbiegevorgängen von Lkw.

Nachdem über viele Jahre die Bußgelder für verschiedene Formen des Falschparkens nicht angepasst wurden, sei eine mäßige Anhebung auch in diesem Bereich sicherlich vertretbar, heißt es weiter. Allerdings müssten Bußgelderhöhungen und die Sanktion mit Punkten im Fahreignungsregister „immer mit Augenmaß geschehen und müssen dem Vergehen gegenüber angemessen sein“. Verschärfungen dürften auch nicht den Eindruck der Willkür oder des reinen Abkassierens der Bürger erwecken, macht die FDP-Fraktion deutlich.

In der Novelle seien aber Bußgelder für Park- oder Halteverstöße teilweise mehr als verdoppelt und die Sanktionierung mit Punkten im Fahreignungsregister ebenfalls ausgeweitet worden. So drohe beispielsweise Kurierdiensten, die mangels adäquater Parkmöglichkeiten kurz in zweiter Reihe halten um ein Paket auszuliefern, zukünftig statt 20 Euro ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Komme es dabei zu einer Behinderung, so erhöhe sich das Bußgeld auf 70 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister, schreiben die Liberalen. Sie machen zugleich darauf aufmerksam, dass auch Fahrradfahrer mit deutlich höheren Strafen rechnen müssten. Die unerlaubte Nutzung eines Gehwegs, „ohne Behinderung oder Gefährdung“, koste statt 15 nun 55 Euro.

Die FDP-Fraktion verlangt daher von der Bundesregierung, Bußgelderhöhungen für Vergehen ohne Behinderung, Gefährdung oder Schadensfälle auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen und gemeinsam mit dem Bundesrat zurückzunehmen beziehungsweise zu verringern.

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