Entschädigungen für vorzeitiges Kohle-Aus
Berlin: (hib/PEZ) Betreiber von Braunkohlekraftwerken können für das vorzeitige Aus ihrer Anlagen mit Entschädigungsleistungen von 2,6 Milliarden Euro im Rheinischen Revier und 1,75 Milliarden Euro in der Lausitz rechnen. Dies sei das Ergebnis aus Gesprächen mit Betreibern und der Bund-Länder-Einigung, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/18987) auf eine Kleine Anfrage (19/17674) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach ihrer Auffassung entspreche die Höhe der Entschädigungen den verfassungs- und auch den haushaltsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Entschädigung der Betreiber von Braunkohleanlagen. Die Zahlungen erfolgten, um etwaige wirtschaftliche Nachteile abzugelten. Einzelheiten seien abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung im noch zu verhandelnden öffentlich-rechtlichen Vertrag. Wichtig sei, dass die Beträge auch für die vollständige Kostendeckung von Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung der Tagebaue verwendet werden.