Korrekturbitten der BAM
Berlin: (hib/PEZ) Um Korrekturbitten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gegenüber Medien im September 2019 geht es in der Antwort (19/18853) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18771). Darin erklärt die Bundesregierung, in keinem Fall bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersucht zu haben. Weiter heißt es, „in selten auftretenden Fällen“ werde einem Medium dann ein Hinweis gegeben, wenn die veröffentlichten Informationen oder Aussagen über das Handeln der Bundesregierung objektiv unzutreffend seien und das BMWi oder die Behörden seines Geschäftsbereichs einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. „Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht.“