+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.05.2020 2. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 507/2020

Streit um Telefon und Locher

Berlin: (hib/CHB) Ein Vertreter des Bundesverkehrsministeriums hat Vorwürfe zurückgewiesen, das Ministerium habe den Bundesrechnungshof bei der Prüfung der Pkw-Maut bewusst behindert. Er teile den vom Bundesrechnungshof vorgetragenen Eindruck ausdrücklich nicht, das Verhalten des Ministeriums habe „an Arbeitsverweigerung gegrenzt“, sagte Referatsleiter Karsten H.-R. am Donnerstag, 14. Mai, vor dem 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“).

Der Zeuge leitet das Referat, das im Bundesverkehrsministerium unter anderem für Angelegenheiten des Bundesrechnungshofs zuständig ist. Dabei habe das Referat eine koordinierende Funktion zu den Fachreferaten, erklärte H.-R. Grundsätzlich stehe dem Bundesrechnungshof für seine Prüfungen ein Raum zur Verfügung, der mit einem PC und einem Telefon ausgestattet sei. Vertreter des Bundesrechnungshofs hatten in einer früheren Sitzung des Untersuchungsausschusses kritisiert, es habe an der für die Prüfung nötigen technischen Infrastruktur gemangelt.

Die Prüfer des Bundesrechnungshofs wüssten um die technischen Rahmenbedingungen, sagte der Referatsleiter in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung weiter. „Wenn sie mehr Räume brauchen, müssen sie das sagen.“ Allerdings räumte der Zeuge ein, dass das Telefon anfangs nicht funktioniert habe und es Schwierigkeiten mit dem Zugang zum ministeriumsinternen Aktenverwaltungssystem gegeben habe. Zudem habe es zwischen einer Prüferin und einer Mitarbeiterin des Ministeriums Streit um einen defekten Locher gegeben. „Das“, sagte der Zeuge, „fand ich übertrieben“.

Grundsätzlich könne man zwar nicht sagen, dass das Verhältnis zwischen Bundesrechnungshof und Verkehrsministerium konfliktfrei sei. Ein gewisses Konfliktpotenzial liege aber in der Natur der Sache: „Wenn ein Ministerium ein herzliches Verhältnis zum Bundesrechnungshof hätte, würde einer etwas falsch machen.“ Auch seien nicht allen Mitarbeitern des Verkehrsministeriums die Rechte des Bundesrechnungshofs bekannt, sagte der Referatsleiter. „Das führt manchmal leider Gottes zu Reibungsverlusten.“

Breiten Raum in der Befragung nahm die im November 2019 verfasste Stellungnahme zum Entwurf des Berichts des Bundesrechnungshofs über die Pkw-Maut ein. Unterschrieben wurde diese Stellungnahme nach längerem Hin und Her nicht vom zuständigen Referat Z 21, sondern vom Abteilungsleiter. Er selbst habe gar nicht unterschreiben können, da er damals nach einer Operation im Krankenstand gewesen sei, sagte der Zeuge. Er hätte es aber auch nicht getan, wenn er im Dienst gewesen wäre, da eine Stellungnahme von dieser Tragweite von einem politischen Beamten unterschrieben werden müsse. Das gelte umso mehr, als damals bereits absehbar gewesen sei, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden würde. Aus diesem Grund habe es auch eine Mitarbeiterin im Rang einer Oberamtsrätin abgelehnt, die Stellungnahme zu unterschreiben.

Im Übrigen erklärte der Zeuge, er sei im Vorfeld der Sitzung in keiner Weise von Vertretern des Ministeriums unter Druck gesetzt worden. Hintergrund der Bemerkung ist, dass im Ausschuss wiederholt die Frage aufgeworfen wurde, ob Erinnerungslücken von Mitarbeitern des Verkehrsministeriums darauf zurückzuführen seien, dass ihr Haus ihnen in Vorbereitungsgesprächen inhaltliche Vorgaben gemacht habe. Der Ausschussvorsitzende Schiefner hatte dazu in der vorangegangenen Sitzung erklärt, „subjektive Eindrücke“ von Mitgliedern des Ausschusses reichten nicht, um Maßnahmen zu ergreifen. Beweise für eine Einflussnahme auf die Zeugen gebe es nicht.

Marginalspalte