Anhörung zur Aufsicht über Berater
Berlin: (hib/HLE) Um die Übertragung der bisher dezentral ausgeübten Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 27. Mai, von 14 bis 15.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794). Darin heißt es, die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämtern werde der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts und den Anforderungen an eine auf diesem Gebiet spezialisierte und wirksame Aufsicht sowie auch den Anforderungen des Anlegerschutzes nicht gerecht.
Thema der öffentlichen Anhörung ist außerdem ein Antrag der FDP-Fraktion (19/18861), die die Zentralisierung ablehnt. Die Regierung solle ihr Augenmerk weniger darauf richten, den Vermittlern und Beratern ihr Leben zu erschweren. Vielmehr solle sich die Regierung der Sorgen der Bürgerinnen und Bürger annehmen und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Altersvorsorge beziehungsweise des Vermögensaufbaus ergreifen, fordert die FDP-Fraktion.
Als Sachverständige sind geladen: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, Professor Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund), Bundesverband Deutscher Vermögensberater, Deutsche Kreditwirtschaft, Professor Lars Klöhn (Humboldt-Universität zu Berlin), Peter Mattil (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Verbraucherzentrale Bundesverband und VOTUM - Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa.