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18.05.2020 Finanzen — Antrag — hib 510/2020

Hilfe für deutsche Zwangsarbeiter

Berlin: (hib/HLE) Die Ausschlussfrist für Anträge auf eine Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter soll aufgehoben werden, damit ehemalige Zwangsarbeiter weiterhin Anträge auf Zahlung der Anerkennungsleistung stellen können. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/19163). Darin heißt es, das Schicksal der zivilen deutschen Zwangsarbeiter nach dem Zweiten Weltkrieg sei völlig aus dem historischen Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Aus Deutschland und den deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa seien von der Sowjetunion nach Schätzungen mindestens 700.000 deutsche Zivilisten im Alter von 15 bis 60 Jahren verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit in Sibirien und anderen Regionen der Sowjetunion herangezogen worden.

Im November 2015 sei beschlossen worden, den wenigen noch lebenden Opfern dieser Verschleppung zur Zwangsarbeit eine Anerkennungsleistung in Höhe von jeweils 2.500 Euro zu gewähren. Die Antragstellung sei jedoch nur bis Ende Dezember 2017 möglich gewesen. Eine Härtefallregelung sei nicht vorgesehen gewesen. Die AfD-Fraktion weist in der Begründung darauf hin, dass auch andere Opfergruppen Anträge auf Entschädigung oder Anerkennungsleistung unbefristet stellen könnten.

Die Kosten für die Maßnahme werden von der AfD-Fraktion bei schätzungsweise 2.000 hinzukommenden und neu bewilligten Anerkennungsleistungen zu je 2.500 Euro auf fünf Millionen Euro geschätzt.

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