Medikament zur Selbsttötung
Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/19053) nach Anträgen zum Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments. Das Bundesverwaltungsgericht habe im März 2017 entschieden, dass unheilbar Kranken in einer extremen Notlage der Erwerb eines solchen Medikaments nicht verweigert werden dürfe.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie viele solche Anträge seit August 2019 gestellt worden sind und wie viele abgelehnt wurden.