Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung die vierzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung (19/19060) vorgelegt. Damit würden unter anderem die Regelungen für Ausnahmen vom Waffenembargo geändert, begründet die Bundesregierung die Vorlage. Das betreffe Ausfuhren in die Zentralafrikanische Republik sowie nach Somalia aufgrund von EU-Ratsbeschlüssen. „Diese Änderungen sind innerstaatlich im Außenwirtschaftsrecht umzusetzen.“ Außerdem geht es um eine Anpassung der Verfahrensvorschriften zum Begriff des Ausführers.