Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung die vierzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung (19/19060(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Damit würden unter anderem die Regelungen für Ausnahmen vom Waffenembargo geändert, begründet die Bundesregierung die Vorlage. Das betreffe Ausfuhren in die Zentralafrikanische Republik sowie nach Somalia aufgrund von EU-Ratsbeschlüssen. „Diese Änderungen sind innerstaatlich im Außenwirtschaftsrecht umzusetzen.“ Außerdem geht es um eine Anpassung der Verfahrensvorschriften zum Begriff des Ausführers.