Umsetzung des Onlinezugangs planmäßig
Berlin: (hib/PK) Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verläuft nach Angaben der Bundesregierung weiter im Zeitplan. Die Coronakrise wirke sich natürlich auch auf die Umsetzungsarbeit aus. Ob sich dadurch Verzögerungen ergäben, könne derzeit noch nicht beurteilt werden, heißt es in der Antwort (19/19089) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18765) der AfD-Fraktion.
Das OZG verpflichte Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubinden. Das beinhalte die Digitalisierung und Vernetzung und sei eine Mammutaufgabe.
Zum einen müssten 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden, zum anderen müsse eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jedem Nutzer den einfachen Zugriff auf die Verwaltungsleistungen ermögliche.