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20.05.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 520/2020

BEV-Liegenschaften für den Wohnungsbau

Berlin: (hib/HAU) Seit 1994 hat das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) etwa 56 Prozent der ursprünglichen nicht bahnnotwendigen Liegenschaften (etwa 30 Millionen Quadratmeter) veräußert und hierbei rund zwei Milliarden Euro erlöst. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18996) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18007) hervor. Im Jahre 2019 seien 39 ehemalige Bahnbetriebsflächen mit einer Gesamtfläche von 268.000 Quadratmetern seitens des BEV veräußert worden, heißt es in der Antwort weiter.

Der derzeitige Liegenschaftsbestand umfasst laut Bundesregierung rund 4.400 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 12,5 Millionen Quadratmetern. Mit dem kontinuierlichen Abverkauf der Liegenschaften habe sich die Zusammensetzung des Liegenschaftsportfolios verändert. Insbesondere seien in den vergangenen 25 Jahren die marktnahen Liegenschaften weitgehend veräußert worden.

Wegen des gestiegenen Bedürfnisses des Marktes nach Bauland für günstigen Wohnraum, insbesondere für sozialen Wohnungsbau, intensiviere das BEV zurzeit seine Bemühungen, geeignete Liegenschaften des verbliebenen Bestandes entsprechend zu mobilisieren und zu verwerten, teilt die Regierung mit. Dabei stehe die Förderung sozialen Wohnraums im Vordergrund. Zur Erreichung dieses Ziels sei zunächst die Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in entsprechender Anwendung auf das BEV übertragen worden, „wenn der Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient“. Zusätzlich schreibe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit eine Kurzstudie aus, die Vorschläge zu möglichen Nutzungs- und Verwertungskonzepten für marktferne BEV-Liegenschaften einschließlich der Abschätzung der damit verbundenen Kosten unterbreiten soll. Die Ergebnisse sollen Mitte 2020 vorliegen und in die weiteren konzeptionellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des BEV-Immobilienbereichs einfließen, heißt es in der Vorlage.

Daraus geht des Weiteren hervor, dass die Gesamtfläche der noch vorhandenen BEV-Grundstücke, „die sich möglicherweise als Bauland mobilisieren lassen“, 153.775 Quadratmeter betrage. Darin seien Flächen enthalten, die gegebenenfalls aufgrund ihrer Beziehung zu Grundstücken Dritter in eine Wohnbebauung einbezogen werden könnten. Das BEV errichte auf seinen Liegenschaften selbst keine Neubauten, heißt es in der Antwort. Es führe an Bestandsimmobilien lediglich Instandhaltungen, Instandsetzungen und Sanierungen durch.

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