Ortsumgehung Aken nicht vordringlich
Berlin: (hib/HAU) Eine Vordringlichkeit der Ortsumgehung Aken (Sachsen-Anhalt) konnte entsprechend der bundeseinheitlichen Bewertungskriterien für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) nach Angaben der Bundesregierung „nicht festgestellt werden“. Bei vergleichsweise geringem verkehrlichen Nutzen und hohen Projektkosten habe sich ein niedriges Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,0 ergeben, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18904) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18740).