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20.05.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 522/2020

Terrorismusverfahren im Jahr 2019

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Straf- und Ermittlungsverfahren mit terroristischen Hintergründen gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19232) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18336). Hintergrund der Anfrage ist den Fragestellern zufolge, dass der seit August 1976 bestehende Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ebenso wie der Paragraf 129 (kriminelle Vereinigung) und Paragraf 129b (terroristische Vereinigung im Ausland) schon lange umstritten sei. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte aus welchen Vereinigungen im Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität-links (PMK-links), im Phänomenbereich PMK-rechts, im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie, im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie sowie im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen im Jahr 2019 entweder vom Generalbundesanwalt (GBA) eingeleitet oder von den einleitenden Länderstaatsanwaltschaften an diesen abgegeben wurden, und wie der Stand dieser Verfahren ist. Dazu enthält die 28 Seiten umfassende Antwort detaillierte Auskünfte. Wie die Bundesregierung schreibt, gibt sie zu den im Jahr 2019 neu eingeleiteten und noch verdeckt geführten Ermittlungsverfahren keine Auskünfte, da diese konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln würden.

Aus der Antwort geht unter anderem hervor, dass im Jahr 2019 nach Paragraf 129a vier Ermittlungsverfahren aus dem Phänomenbereich PMK-links und 18 Ermittlungsverfahren aus dem Phänomenbereich PMK-rechts vom GBA eingeleitet oder von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen wurden. Nach Paragraf 129b seien zwei Ermittlungsverfahren aus dem Phänomenbereich PMK-links, 235 Ermittlungsverfahren aus dem Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie und 422 Ermittlungsverfahren aus dem Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie sowie nach Paragraf 129 (kriminelle Vereinigung) zwei Ermittlungsverfahren vom GBA eingeleitet oder von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen worden.

Darüber hinaus seien 2019 im Phänomenbereich PMK-links 29 Terrorismusverfahren, im Phänomenbereich PMK-rechts 20 Terrorismusverfahren, im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie zehn Terrorismusverfahren sowie im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen sechs Terrorismusverfahren geführt oder neu eingeleitet worden, die keinen Tatvorwurf nach den Paragrafen 129a oder 129b zum Gegenstand gehabt hätten.

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