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22.05.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 523/2020

Rückholaktionen des Auswärtigen Amtes

Berlin: (hib/AHE) Mithilfe der Mitte März begonnenen Rückholaktionen des Auswärtigen Amtes sind etwa 236.000 deutsche Staatsangehörige aus dem Ausland zurückgeholt worden. Ziel sei gewesen, deutschen Staatsangehörigen, die sich angesichts der Corona-Pandemie vorübergehend in besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen im Ausland aufhielten, die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen, wenn eine selbstorganisierte Rückreise nicht durchführbar war, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/19122) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18462). „Die Rückreise dieser Personen erfolgte teilweise durch noch verfügbare Linienflüge und Flüge von Reiseveranstaltern in enger Kooperation mit dem Auswärtigen Amt, das hierfür in vielen Fällen Überflug- und Landegenehmigungen erwirkt und die Flüge teilweise mitfinanziert hat.“ Außerdem habe die Bundesregierung Sonderflüge gechartert. Insgesamt gab es demnach - mit dem Stand von Ende April 2020 - 260 Sonderflüge aus 59 Ländern, mit denen etwa 58.000 deutsche Staatsangehörige nach Deutschland zurückgeholt wurden.

Nach aktuellem Stand müsse der Bund Kosten durch die Rückholaktionen in Höhe von knapp 93 Millionen Euro verauslagen, es lägen allerdings noch nicht alle Rechnungen vor. Der entsprechende Haushaltstitel (Kapitel 0502 Titel 687 01) sehe für die Rückholaktion insgesamt 100 Millionen Euro vor. „Die Rückholungen erfolgten auf Grundlage von Paragraph 6 Konsulargesetz, der grundsätzlich vorsieht, dass die Empfänger der Hilfe zum Ersatz der Auslagen verpflichtet sind“, heißt es in der Antwort weiter. Außerdem seien Kofinanzierungsmittel aus dem EU-Krisenmechanismus beantragt worden, so dass die Gesamtkosten für den Bund geringer ausfallen dürften.

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