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25.05.2020 Finanzen — Unterrichtung — hib 527/2020

Bundesrat verlangt Kostendarstellung

Berlin: (hib/HLE) Für den Bundesrat ist unklar, wie die Vereinheitlichung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finanziell und organisatorisch tatsächlich umgesetzt werden soll. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/19364) vorgelegt wurde.

Der Bundesrat verweist auf den Nationalen Normenkontrollrat (NKR), der zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Erfüllungsaufwand und die weiteren Kosten nicht vollständig methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt worden seien. Daher bittet der Bundesrat, den tatsächlichen Personalbedarf und die jährlichen Kosten, die durch die Aufsicht der BaFin für die Wirtschaft tatsächlich entstehen würden, erneut zu prüfen. Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass sich die Bundesregierung nicht substantiiert genug mit möglichen Regelungsalternativen auseinandergesetzt habe.

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates kündigt die Bundesregierung eine nochmalige Prüfung der Kosten und Personalkalkulationen im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens an. Insgesamt unterstreicht sie ihre Ansicht, dass eine Aufsichtsübertragung erforderlich sei. Die bestehende organisatorische Zersplitterung der Aufsicht könne sich negativ auf deren Einheitlichkeit und Qualität sowie den Anlegerschutz auswirken.

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