Rechtsbeistand für Entwicklungsländer
Berlin: (hib/JOH) Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung als Vollmitglied dem Beratungszentrum für das Recht der Welthandelsorganisation (WTO, ACWL) beitreten und so die Kapazitäten für einen qualifizierten und kostengünstigen Beistand für Entwicklungsländer-Vertreter in Streitbeilegungsverfahren sowie in der Beratung und Fortbildung stärken. Das geht aus einem Gesetzentwurf (19/19384) hervor, den der Bundestag am Donnerstag, dem 28. Mai 2020, ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Entwicklungsausschuss überweisen will.
Das ACWL sei von der WTO unabhängig und schließe eine Lücke in der Rechtsdurchsetzung für Entwicklungsländer, heißt es darin. Die Alternative zum vorliegenden Vertragsgesetz wäre ein dauerhafter Verbleib Deutschlands im jetzigen Assoziiertenstatus ohne volle Mitgliedsrechte. Deutschland sei derzeit das einzige Land mit diesem Status neben elf Industrieländern und 37 Entwicklungsländern als Vollmitglieder, betont die Bundesregierung.