+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

25.05.2020 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 532/2020

76 Mittelfehlverwendungen seit 2005

Berlin: (hib/JOH) Im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind nach Angaben der Bundesregierung seit 2005 insgesamt 76 Fälle von bewussten Mittelfehlverwendungen festgestellt worden. Eine von der AfD-Fraktion geforderte weitergehende Aufschlüsselung nach betroffenen Projekten der staatlichen Zusammenarbeit und der jeweils fehlverwendeten Summen sei jedoch nicht möglich, schreibt sie in einer Antwort (19/18982) auf eine Kleine Anfrage (19/17310) der Fraktion. Durch die Nennung eines einzelnen Projektes ließe sich der mögliche Personenkreis über eine einfache Suche auf Grundlage anderweitig verfügbarer Informationen ohne größeren Aufwand so stark eingrenzen, „dass ein hohes Risiko bestünde, die Identität der Hinweisgebenden zu offenbaren“, heißt es zur Begründung. Die Veröffentlichung der erfragten Informationen gehe mit einer direkten Gefahr für Leib und Leben der Hinweisgebenden selbst und ihrer Familien einher und stehe damit ihrem Grundrecht auf persönliche Unversehrtheit entgegen.

Die AfD hatte zuvor bereits in einer Kleinen Anfrage (19/13045) nach Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gefragt und die Antwort der Bundesregierung darauf als „unzureichend“ erachtet.

Marginalspalte