Änderung der Altölverordnung
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat dem Bundestag erneut die Änderung der Altölverordnung (19/19372) zur Zustimmung vorgelegt. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 15. Mai 2020 dem bisherigen Verordnungsentwurf der Bundesregierung mit Änderungsmaßgaben zugestimmt. Diese Maßgaben hat die Bundesregierung mit der Neuvorlage nach eigenen Angaben unverändert übernommen. Die Verordnung dient insbesondere der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben des EU-Legislativpaketes zur Kreislaufwirtschaft.