Rückforderungen von Sozialleistungen
Berlin: (hib/STO) Um die „Beitreibung von Sozialleistungen im grenzüberschreitenden Kontext“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin ausführt, werden bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Rückforderungen von Leistungen und die Nationalitäten der Leistungsberechtigten und Leistungsbezieher in verschiedenen und getrennt geführten IT-Verfahren vorgehalten. In dem IT-Verfahren, in dem die Rückforderungen auswertbar sind, ist die Nationalität der entsprechenden Kunden der Antwort zufolge nicht hinterlegt. Eine Zuordnung der Rückforderungen zur Nationalität der Schuldner sei daher nicht möglich.