Gesetzentwurf zu SURE-Gewährleistungen
Berlin: (hib/SCR) Die Koalition will die rechtlichen Grundlagen zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des geplanten SURE-Instruments auf europäischer Ebene schaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion von CDU/CSU und SPD (19/19494) sieht vor, dass die Bundesrepublik Gewährleistungen in Höhe von rund 6,384 Milliarden Euro übernehmen soll. Der Entwurf steht am Freitag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die Übernahme von Gewährleistungen ist laut Artikel 115 des Grundgesetzes eine Ermächtigung durch Bundesgesetz notwendig.
Laut Vorlage soll mit dem „Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID19-Ausbruch (SURE)“ der Europäischen Union ermöglicht werden, „Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten zu den günstigen Finanzierungsbedingungen der Union auszureichen“. Die Mittel sollen demnach dafür dienen, „Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen sowie unterstützende Maßnahmen im Gesundheitsbereich insbesondere zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ zu finanzieren. Finanziert werden soll das Instrument durch die Kreditaufnahme der EU am Kapitalmarkt. „Damit sie Kredite in dieser Höhe zu vorteilhaften Konditionen vergeben kann, sind Garantien der Mitgliedstaaten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro erforderlich“, heißt es in den Entwurf.