Gesetzentwürfe im Rechtsausschuss
Berlin: (hib/MWO) Mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung stimmte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 94. Sitzung am Mittwoch zu. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) empfahlen die Abgeordneten einstimmig zunächst den Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr (19/17964). Der Entwurf sieht die Haftung der Halter von Anhängern vor und regelt dabei auch die Haftung der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger sowohl im Verhältnis zueinander als auch im Verhältnis zu möglichen weiteren Unfallbeteiligten, um damit Rechtssicherheit zu schaffen.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (19/18790) wurde ebenfalls einstimmig zur Annahme empfohlen. Unter anderem sollen damit die Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung an die geänderten Haftungshöchstbeträgen nach dem Montrealer Übereinkommen und der EU-Verordnung 2027/97 angeglichen werden. Über diese beiden Vorlagen soll der Bundestag bereits am Donnerstag ohne vorherige Aussprache abstimmen.
Schließlich beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen nach längerer kontroverser Debatte zu den Punkten Weisungsrecht und Unabhängigkeit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (19/17963). Die AfD stimmte dagegen, Die Linke enthielt sich. Um die Verpflichtungen aus der Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedürfe es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, heißt es in der Vorlage. Bei der EUStA handelt es sich um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Geplant ist, das der Bundestag über diesen Entwurf nach zweiter und dritter Lesung ebenfalls am Donnerstag abstimmt. Abgelehnt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (19/11095) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich reformiert werden soll (19/13516).
Ferner stimmte der Ausschuss über eine Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen ab, bei denen er nicht federführend ist. Das Gremium beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/18792) am 17. Juni 2020. Die Vorlage sieht eine Reihe von ergänzenden Regelungen vor, mit denen die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der Anbieter sozialer Netzwerke weiter verbessert und transparenter gemacht werden soll. Ferner soll die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern vereinfacht und effektiver gemacht und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erleichtert werden. Auf der Tagesordnung der Anhörung steht auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen“ (19/16477).
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange, (SPD) stellte einen Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung der Bundesregierung an Verfahren, die am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtshängig sind, vor. Danach sind zum Stichtag 19. Mai 2020 beim EuGH 186 Verfahren anhängig, an denen sich die Bundesregierung beteiligt hat. Weiter berichtete Lange auf Antrag der FDP über den Sachstand der geplanten Erhöhung der Anwaltsgebühren. Wie Lange ausführte, arbeitet das Bundesjustizministerium auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers aus Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein, das einem Beschluss der Justizministerinnen und -minister der Länder folge, an einem Referentenentwurf, der zügig fertiggestellt sein solle. Die in dem Papier vorgeschlagenen Änderungen im Gebührenrecht seien eine gute Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren.
Ebenfalls auf Antrag der FDP berichtete Lange über Inhalt und Ergebnisse der Videokonferenz der Justizministerinnen und -minister am 18. Mai 2020, an der Bundesjustizministern Christine Lambrecht (SPD) als Gast teilgenommen habe. Einziger Tagesordnungspunkt sei die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit angesichts der COVID-19-Pandemie gewesen. Beschlüsse seien nicht gefasst worden.