Schutz eines Anschlagopfers
Berlin: (hib/STO) Um einen „Polizeieinsatz zur Bewachung eines Patienten an der Medizinischen Hochschule Hannover“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19260) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18798). Wie die Fraktion darin ausführte, wurde der mutmaßlich montenegrinische Staatsbürger I. K. am 7. Februar 2020 nach Hannover eingeflogen, um wegen Ende Januar 2020 in Montenegro erlittener Schussverletzungen behandelt zu werden. I. K. werde verdächtigt, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die in den Drogenhandel in Montenegro verwickelt ist. Dort werde seit längerem ein bewaffnet ausgetragener Konflikt zwischen kriminellen Gruppen um das Drogengeschäft beobachtet.
Weiter schrieben die Abgeordneten, dass sich die Polizei Hannover aufgrund der akuten Gefährdung von I. K. entschieden habe, das Krankenhaus mit massivem Polizeischutz zu versehen. Als daraufhin die Behandlung des Verletzten öffentlich bekannt geworden sei, sei am 21. März eine Ausreiseverfügung gegen I. K. ergangen.
Nach Angaben der Bundesregierung wurde K. in Montenegro Opfer eines Mordanschlags. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter darlegt, wurde durch die mediale Berichterstattung in Montenegro und in Deutschland einer breiten Öffentlichkeit schnell bekannt, dass K. diesen Anschlag überlebt hatte und zur Behandlung seiner Verletzungen nach Hannover gereist war.
„Unbestätigte und bislang auch nicht genauer verifizierbare Erkenntnisse aus Montenegro deuteten darauf hin, dass Herr K. zumindest in Verbindung mit Organisierter Kriminalität stehen soll“, heißt es in der Antwort weiter. In Anbetracht bereits in der Vergangenheit begangener Tötungsdelikte im Milieu der Organisierten Kriminalität habe daher eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestanden, „dass die unbekannten Drahtzieher hinter dem Anschlag vom 28. Januar 2020 auch in Hannover Straftaten zu Lasten des Herrn K. durchführen könnten“.
Nach Kenntnis der Bundesregierung war auch K.s Ehefrau von Personenschutzmaßnahmen des Landes Niedersachsen umfasst, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach beteiligten sich Behörden des Bundes nicht am Einsatz zum Schutz von K.
Laut Bundesregierung wurde er mit Bescheid der Landeshauptstadt Hannover vom 19. Februar 2020 ausgewiesen. Seine Ausreise erfolgte den Angaben zufolge am 21. Februar; die Wiedereinreisesperre endet „nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung am 21. Februar 2025“.